Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen/videografischen Arbeit im Ermessen des Künstlers. |
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei gelieferten Lichtbildern/Videomaterial um urheberrechtliche geschützte Werke handelt. |
3. RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde erhält die Dateien in hochauflösendem Jpeg-Format. |
4. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand der Licht- und Videobilder betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bild- und Videomaterial als genehmigt. |
5. Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Nichtgefallen der Licht- und Videobilder ist für die Zahlungspflicht nicht entscheidend. Bei einer allfälligen Mahnung können Umtriebs Gebühren von 5% erhoben werden. |
6. Das Bildmaterial darf nicht zu Werbezwecken verwendet werden! Ansonsten muss eine Aufgebühr von 10 % auf die Gesamtsumme des Auftrages bezahlt werden. |
7. Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung eine Lizenz zur Nutzung der Lichtbilder für privaten Gebrauch. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Dritten das Recht auf Verwendung foto- und videografischer Arbeit zu übertragen. |
8. Der Künstler kann die Lichtbilder und das Videomaterial für Eigenwerbung und Internetauftritte nutzen. |
9. Im Falle der Verwendung der Lichtiblder bzw. Videomaterial durch den Künstler für eigene Zwecke, sorgt er dafür, dass durch Abbildung von Personen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden. |
10. Veränderungen der Lichtbilder durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage der Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. |
11. Bei der Verwendung der Lichtbilder für nicht private Zwecke und Veröffentlichung im Internet verlangt der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden (c JoPf Foto&Video ). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Künstler zum Schadenersatz. |
12. Bei einer Auftragsstornierung innerhalb von 24h vor einem Shooting-Termin werden zur Aufwandentschädigung und wegen Honorarausfall 50 % der Shooting-Gebühr fällig. Ebenso bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung (Krankheit ausgenommen). |