Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen/videografischen Arbeit im Ermessen des Künstlers.


2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei gelieferten Lichtbildern/Videomaterial um urheberrechtliche geschützte Werke handelt.


3. RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde erhält die Dateien in hochauflösendem Jpeg-Format.


4. Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand der Licht- und Videobilder betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bild- und Videomaterial als genehmigt.


5. Das vereinbarte Honorar ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Nichtgefallen der Licht- und Videobilder ist für die Zahlungspflicht nicht entscheidend.

Bei einer allfälligen Mahnung können Umtriebs Gebühren von 5% erhoben werden.


6. Das Bildmaterial darf nicht zu Werbezwecken verwendet werden! Ansonsten muss eine Aufgebühr von 10 % auf die Gesamtsumme des Auftrages bezahlt werden. 


7. Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung eine Lizenz zur Nutzung der Lichtbilder für privaten Gebrauch. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, Dritten das Recht auf Verwendung foto- und videografischer Arbeit zu übertragen.


8. Der Künstler kann die Lichtbilder und das Videomaterial für Eigenwerbung und Internetauftritte nutzen.


9. Im Falle der Verwendung der Lichtiblder bzw. Videomaterial durch den Künstler für eigene Zwecke, sorgt er dafür, dass durch Abbildung von Personen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden. 


10. Veränderungen der Lichtbilder durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage der Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.


11. Bei der Verwendung der Lichtbilder für nicht private Zwecke und Veröffentlichung im Internet verlangt der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden (c   JoPf Foto&Video ). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Künstler zum Schadenersatz.


12. Bei einer Auftragsstornierung innerhalb von 24h vor einem Shooting-Termin werden zur Aufwandentschädigung und wegen Honorarausfall 50 % der Shooting-Gebühr fällig. Ebenso bei Nichterscheinen ohne Benachrichtigung (Krankheit ausgenommen).

 
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